auch im café cross ab Dienstag, dem 21.08.2021
Liebe Gäste,
die hessische Landesregierung hat sich in allen Punkten den auf Bundesebene gemachten Vorschlägen angeschlossen. Deshalb wird in der hessischen Gastronomie ab der KW 47 die 2G-Regel gelten. Das bedeutet konkret:
– Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene
– Keine Maskenpflicht mehr im Gastraum
– Kein Abstandsgebot mehr bei Tischen und Stühlen
Bitte halten Sie Ihr Ausweisdokument im Eingangsbereich bereit und desinfizieren Sie auch weiterhin Ihre Hände, bevor Sie das Café betreten.
Wir freuen uns darauf, Sie auch weiterhin im café cross begrüßen zu dürfen!
Bleiben Sie gesund!
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